Was ist nach einem Sachschaden-Unfall zu tun? (29.7.2018)
VORSICHT! In den folgenden Fällen wird dieser Bericht NICHT ausgefüllt.
Wird ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis oder ein Kraftfahrzeug mit nicht ausreichender Fahrerlaubnis gefahren,
Wenn der Fahrer minderjährig ist,
Bei Verdacht auf Alkohol oder psychische Gesundheit des Fahrers
Gehören eines oder mehrere der verunfallten Fahrzeuge öffentlichen Einrichtungen,
Bei Schäden an Gütern öffentlicher Einrichtungen,
Wird bei einem Verkehrsunfall nur das Eigentum Dritter beschädigt,
Wenn eines oder mehrere der verunfallten Fahrzeuge keine Verkehrsversicherung haben, (Das für Fahrzeuge aus dem Ausland ausgestellte Dokument Yeşilkart-Grüne Karte ersetzt auch die Verkehrsversicherung)
Wenn der Verkehrsunfall zu Tod und/oder Verletzung geführt hat.
In Fällen, in denen Sie den Sachschaden Verkehrsunfallmeldebericht aus den oben genannten Gründen nicht ausfüllen können, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Sie sollten die Verkehrspolizei anrufen, sich den Unfallbericht und eine Alkoholanzeige holen, ohne den Standort des Fahrzeugs an der Unfallstelle zu ändern.
Befindet sich der Unfallort innerhalb der Grenzen der Gendarmerie, sollten Sie die nächste Gendarmeriewache informieren und eine Aussage machen und einen Augenzeugenbericht führen.
Wenn ein anderes Fahrzeug in den Unfall verwickelt ist, müssen Sie eine Fotokopie der Verkehrsordnung dieses Fahrzeugs und eine Fotokopie des Führerscheins und des Führerscheins besorgen.
Wenn das Fahrzeug nicht fährt und Ihre Versicherung einen Assistance-Service vorsieht, sollten Sie die Assistance-Firma für den Abschleppwagen anrufen.
Bevor Fahrzeuge vom Unfallort entfernt werden, sollten nach Möglichkeit aus verschiedenen Blickwinkeln fotografiert werden. Eine Kopie des Protokolls ist zusammen mit den Fotos an die Versicherungsgesellschaft zu senden, die die Verkehrsversicherungspolice der anderen Partei oder Ihr eigenes Fahrzeug ausgestellt hat, oder an die Versicherungsgesellschaft, die die Kfz-Versicherungspolice Ihres Fahrzeugs ausgestellt hat, falls eine Entschädigung ist aus der Kfz-Versicherung zu entnehmen.
Nach der Unfallmeldung müssen Sie das Fahrzeug zu einer Vertrags- oder Vertragswerkstatt abschleppen lassen. Um den Schaden melden zu können, müssen Sie die folgenden Dokumente vorbereiten.
Police Fotokopie,
Unfallbericht,
Alkohol Bericht,
Aussageprotokolle, Augenzeugenprotokoll,
Kopie des Führerscheins und der Registrierung,
Fotos vom Schaden,
Bei verpfändeten und hypothekarisch verpfändeten Fahrzeugen sind amtliche Dokumente bei der Bank abzuholen.